Die Geschichte von Gümmenen

 

Bern hielt dennoch am Anspruch auf den Saaneübergang G. fest: Freiburg, Inhaberin des Reichspfands, verlieh G. an Bürger, wobei diese von Bern in der Nutzniessung gestört wurden (1389). Im Freiburgkrieg (1447-48) errichtete Bern in G. ein bern. Gericht (im Frieden 1448 bestätigt) und baute wohl um 1450 die erste Holzbrücke.

 
 

 

 

 

 

 

 

Zwar gab Bern G. nach der Erneuerung des alten Burgrechts mit Freiburg 1454 zurück, erwirkte aber 1467 bei Festlegung der bernisch-freiburg. Landesgrenze an der Saane die Abtretung der rechtsufrigen Dörfer G. und Mauss.

Nach der herrschenden Forschungsmeinung sei G. eine ummauerte "Reichsstadt" gewesen; die in diesem Zusammenhang beigebrachten archäolog. und schriftl. Belege reichen aber nicht aus, um diese These zu beweisen. Von den beiden Chronisten Ellenhard (opida Murten, Gumina, Milthen), und Justinger (als man an daz stetli stürmde ... ward G. gewunnen und burg und stat gesleiffet) ist Ersterer ortsunkundig, und Letzterer bezeichnet auch die bescheidene Siedlung Mülenen als "stetli". Zeitgenössische lat. Urkunden nennen G. und das benachbarte Mauss dagegen gleichermassen villa (1319-34) oder locus (1259). 1334 war G.s Wert von 650 auf 300 rhein. Pfund gesunken; während die zerstörte Burg wohl als Steinbruch diente, baute man die Häuser am Saaneübergang sukzessive wieder auf. Die enge Bauweise des heutigen Dorfes (Baubestand 17.-18 Jh.) dürfte kaum auf eine "Parzellierung des ehemaligen Städtchens", sondern eher auf Platzmangel an der hier hohlwegartig eingetieften Landstrasse zurückzuführen sein.

In der bern. Landvogtei Laupen (Landgericht Sternenberg) war G. bis 1798 Sitz des Niedergerichts G. im Umfang des Kirchspiels Mühleberg, das ungefähr das heutige Gemeindegebiet umfasste. Das Dorf G. war mit seinen zwei Tavernen, der Schmiede, dem Zoll- und Wachthaus an der Holzbrücke - die heute bestehende wurde 1732-39 erbaut - im 17. und 18. Jh. ein typ. Grenz- und Brückenort. Diese Rolle, die G. mit der Aufhebung des Zolls 1853 verlor, prägt den baulichen Charakter des Ortes bis heute.


Literatur
-E. Lüthi,, Die Reichsstadt G. und ihre Umgebung, 1913
-H. Rennefahrt, «Recht des Amtsbez. Laupen», in SSRQ Bern II/6, 1952, (Einl.)
-Archäologie im Kt. Bern, hg. von D. Gutscher, P.J. Suter, Bd. 3A, 1994, 234

Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz, Anne-Marie Dubler

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letzte Änderung: 28.08.2013